Thermische Sanierung
Eine Sanierung ist die bauliche Wiederherstellung oder Modernisierung eines Bauwerks, um Schäden zu beseitigen oder an die Standards der Zeit anzupassen. Durch die steigenden Energiepreise und das erhöhte Umweltbewusstsein der Bevölkerung liegt das Hauptaugenmerk meistens auf einer energetischen Sanierung.
Bei der thermischen Sanierung handelt es sich um die grundlegende Modernisierung eines Gebäudes zur Reduktion der Energiekosten. Dank der umfassenden Fördermaßnahmen und auch wegen des generell zunehmenden Umweltbewusstseins sind thermische Sanierungen voll im Trend.
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Thermische Sanierung zahlt sich heuer besonders aus. Sanierung von Kellerdecken oder des Daches, Dämmung von Außenwänden und der Tausch von neuen Fenstern. Fassadensanierung mit geförderten Sanierungskosten.
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch in den Jahren 2023 und 2024 thermische Gebäudesanierungen und setzt damit einen weiteren wesentlichen Schritt zur Klimaneutralität im Jahr 2040.
Sanierungsbonus für privaten Wohnraum
Sie wollen den steigenden Heizkosten mit thermischer Sanierung entgegenwirken? Bis zu max. 50 % der Sanierungskosten können gefördert werden.
Beratungsservice für Förderanträge
Herr Grassler berät Sie unverbindlich über die aktuell förderungsfähigen Maßnahmen Ihrer Immobilie.
Auch bei der Einreichung des Sanierungsbonus unterstützt Sie Herr Grassler gerne!
Folgende Maßnahmen sind förderwürdig:
• Dämmung der Außenwände
• Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
• Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
Wann können Sie der Sanierungsbonus beantragen?
Antragstellung ab dem 03. Jänner 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Doch nur, solange die Budgetmittel noch verfügbar sind.
Kriterien für den Sanierungsbonus 2024
Lediglich private Eigenheime können für den Tausch von Fenster und für sonstigen Fassadendämmungen eine geförderte Sanierung erhalten. Über weitere Unterlagen, Fristen, usw. berät Sie Herr Grassler gerne und unterstützt Sie im gesamten Prozess, samt der Ausführung.